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Sorgfalt in der Lieferkette

Das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) legt deutschen Unternehmen Sorgfaltspflichten auf, die innerhalb ihrer Lieferketten zum Schutz von Menschen- und Umweltrechten führen. Unternehmen sind verpflichtet, die „menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden“ (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LkSG).

Um den Gesetzesvorgaben im Rahmen des LKSG nachzukommen, arbeiten wir eng mit unserer Konzernmutter ITW zusammen.

Finden Sie hier die Grundsatzerklärung über die Menschen- und Umweltrechtstrategie innerhalb unseres Konzerns:

Grundsatzerklärung

Sollten Ihnen in unserer unmittelbaren oder mittelbaren Lieferkette substantiierte Kenntnisse für menschenrechtliche oder umweltbezogene Verletzungen vorliegen, so können Sie diese jederzeit anonym melden. Bitte nutzen Sie hierfür sowie für weitere Fragen oder jedwede Bedenken unseren konzernweiten Whistleblower Kanal unter: 

Beschwerdemanagement

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